Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in Quadratmetern mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach- und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn diese nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind. Der Einheitssatz beträgt € 4,50.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (exkl. USt) ab 01. Januar 2024 beschlossen:
Trinkwasser:
Gebühr je 1.000 l abgegebenes Trinkwasser EUR 1,85 exkl. 10 % USt
Zählermiete:
Zähler bis 7 m³ Durchflussmenge EUR 15,40 exkl. 10 % USt
Zähler von 7 bis 20 m³ Durchflussmenge EUR 26,60 exkl. 10 % USt.
Zähler ab 20 m³ Durchflussmenge EUR 37,10 exkl. 10 % USt.