Verwaltung
Wir sind gerne für Sie da!
Marktgemeinde Turnau
8625 Turnau 18
Tel: 03863-2111, Fax: 03863-2111-19
Bürgerservice, Tourismus und Postdienst: Montag und Donnerstag von 07.00 bis 12.00 Uhr bzw. von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 07.00 bis 12.00 Uhr.
Sprechstunden des Bürgermeisters:
Jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. jeden Mittwoch von 07.30 bis 09.30 Uhr.
Um telefonische Vereinbarung unter Tel.: 03863/2111-14 wird ersucht.
LAbg. Mag. Stefan Hofer
Volksbürgermeister
03863/2111-12
03863/2111-14 (Fr. Fladl)
0664/88 44 55 10
stefan.hofer(at)turnau.at
Hanna Fladl
Assistenz des Bürgermeisters
Kommunikation
Termin- und Projektmanagement
Kultur und Veranstaltungen
03863/2111-14
Peter Schelch, MBA
Amtsleitung
Bau, Infrastruktur und Technik
Sicherheit und Feuerwehr
Personal
03863/2111-24
peter.schelch(at)turnau.at
Roswitha Zeman
Dipl-Päd. Petra Schäffer
Standes- und Meldeamt
Soziales und Wohnungen
Wahlen
Datenschutz und Gleichbehandlung
03863/2111-15
Andrea Schwölberger
Tourismus und Sport
Landwirtschaft und Jagd
Abgabenverwaltung
03863/2111-17
andrea.schwoelberger(at)turnau.at
Karin Zinner
Wirtschaftshof und Kläranlage
Roland Käferbäck (Vorarbeiter)
Robert Peyrl (Wassermeister)
Michael Dotter
Hubert Trois
Kindergarten Turnau
Petra Thurner / Kindergartenpädagogin
Eva-Maria Stibor / Kindergartenpädagogin
Andrea Kabasser / Kinderbetreuerin
Irene Voitech / Kinderbetreuerin
Andreia Rotariu / Kinderbetreuerin
Tagesmutter
Nina Verhas
Reinigungspersonal
Annemarie Wagner
Monika Angerer
Anita Todtner
Eigenheimförderung
Eigenheimförderung (Wohnbauförderungsrichtlinien)
Biomasseheizungen
Förderungen von modernen Holzheizungen (Biomasseheizungen)
Auf Antrag werden die Biomasseheizungen pauschal einmalig wie folgt gefördert:
Hackschnitzel-/Pelletsheizungen mit EUR 290,69
Gebläsestückholzheizungen mit EUR 218,02
Die Förderung wird gewährt, wenn den geltenden Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entsprochen wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Solar & Photovoltaik
Förderung von Solaranlagen und Photovoltaik (neu)
Förderungen für Studierende
Förderung für Studierende
Diese beträgt für Studierende Euro 50,-- jeweils für das aktuelle Semester im Studienjahr.
Fachhochschul-Studierende müssen einen aktuellen Studienerfolgsnachweis vorlegen, Studierende anderer Institutionen müssen den Bezug der Familienbeihilfe sowie einen Studienplan (50 Prozent Toleranz) nachweisen.
Schulstartgeld
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld (Schülergutschein) in der Höhe von € 10,-- wird als freiwillige Leistung der Marktgemeinde Turnau für jedes schulpflichtige Kind zwischen dem ersten und neunten Schuljahr ausbezahlt. Diese Förderung soll den Erwerb von Schulunterrichtsmitteln unterstützen und wird in Form eines Gutscheins gewährt.
Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine
Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine
Seit kurzem ist ein Fördermodell für Vereine und Organisationen, die Jugendarbeit leisten, in Kraft. Je nach Anteil an Jugendlichen im Verein bzw. in der Organisation wird die Benutzung des Mehrzwecksaals finanziell seitens der Gemeinde unterstützt. Details zu dieser Förderung sind im Gemeindeamt verfügbar.
Sozialfonds des Bürgermeisters
Sozialfonds des Bürgermeisters
Bgm. Hofer spendet einen Teil seines Gehalts als Landtagsabgeordneter für den Kauf von Einkaufsgutscheinen. Diese können bei entsprechendem Bedarf schnell und unbürokratisch von der Turnauer Bevölkerung im Gemeindeamt abgeholt werden.
Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder
Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder
Als Ersatz für den ehemaligen Kindergartenbus gewährt die Marktgemeinde Turnau Tankgutscheine für Eltern aus den Ortsteilen Au, Seewiesen, Göriach, Stübming und Thal, die ihre Kinder mit dem Privat-PKW zum Kindergarten bringen und deren Hauptwohnsitz in Turnau ist. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Entfernung zum Kindergarten.
Taxigutscheine für Jugendliche
Taxigutscheine für Jugendliche
Für Jugendliche im Alter von 15 bis 26 Jahren (SchülerInnen, Studierende, Lehrlinge), die ihren Hauptwohnsitz in Turnau haben, sind im Marktgemeindeamt Taxigutscheine erhältlich. Nähere Infos im Bürgerbüro Turnau.
Taxigutscheine für Senioren
Taxigutscheine für Senioren
Seit 01. Juli 2017 stellt die Marktgemeinde Turnau Gutscheine für Taxifahrten den Turnauer Senioren als zusätzliche Förderung zur Verfügung. Diese Gutscheine können bei möglichen Einkaufsfahrten, Fahrten zum Arzt etc. eingelöst werden.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Turnau
- Mindestpension mit Ausgleichszulage oder
- vollendetes 65. Lebensjahr und Bezug der Mindestsicherung
- Personen mit einem Behindertenpass des Sozialministeriums, ab 60 % Invalidität
Die Taxigutscheine können halbjährlich im Wert von EUR 25,- gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen im neuen Bürgerbüro im Erdgeschoß abgeholt werden.
Förderungen für Turnauer Landwirte
Förderungen für Turnauer Landwirte
Für die Besamung von Rindvieh gewährt die Marktgemeinde Turnau einen Zuschuss von € 22,-- je Besamung. Insgesamt stehen € 26.000,-- dafür zur Verfügung.
Abgaben und Gebühren
Wassergebühren
Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in Quadratmetern mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach- und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn diese nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind. Der Einheitssatz beträgt € 4,50.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (exkl. USt) ab 01. Januar 2024 beschlossen:
Trinkwasser:
Gebühr je 1.000 l abgegebenes Trinkwasser EUR 1,85 exkl. 10 % USt
Zählermiete:
Zähler bis 7 m³ Durchflussmenge EUR 15,40 exkl. 10 % USt
Zähler von 7 bis 20 m³ Durchflussmenge EUR 26,60 exkl. 10 % USt.
Zähler ab 20 m³ Durchflussmenge EUR 37,10 exkl. 10 % USt.
Kanalabgaben
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2013 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71, in der letzten Fassung LGBl. Nr. 81/2005, für das gesamte Gemeindegebiet nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
§ 3 Höhe des Einheitssatzes
1.) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages beträgt 7,2% der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.
2.) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von EUR 5,535.402,00 vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von EUR 700.500,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine Baukostensumme von EUR 4,834.902,00 und eine Gesamtlänge des öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.
Kanalbenützungsgebühr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (exkl. USt) ab 01. Januar 2024 beschlossen:
Kanalsockelbetrag
Je Haushalt EUR 123,00 exkl. 10 % USt
Für öffentliche Gebäude EUR 214,30 exkl. 10 % USt
Für Gaststätten o. Beherberg. EUR 214,30 exkl. 10 % USt
Für Gaststätten m. Beherbergung bis 15 Betten EUR 285,50 exkl. 10 % USt
Für Gaststätten m. Beherbergung ab 15 Betten EUR 457,10 exkl. 10 % USt
Für Gewerbebetriebe EUR 214,30 exkl. 10 % USt
Für Pflegeheime EUR 457,10 exkl. 10 % USt
Kanalverbrauchsgebühr: EUR 2,63 je m³ Abwasser exkl.
Dies sind Jahresbeträge und werden vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November) vorgeschrieben.
Müllgebühren
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2011 wurde eine neue Abfuhrordnung der Marktgemeinde Turnau erlassen:
Grundgebühr (Sockelbetrag)
Als Grundlage der Berechnung wird grundsätzlich die Personenanzahl der Haushalte herangezogen. In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Erhaltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten eingerechnet.
Die Grundgebühr bzw. der Sockelbetrag beinhaltet die 4-wöchige Restmüllabfuhr, die 4-wöchige Abfuhr der Papiercontainer, (wobei jeder Haushalt einen 240er Behälter bekommen hat) die 4-wöchige Abfuhr der Metallverpackungen, die 6-wöchige Abfuhr der "Gelben Säcke" (welche jeder Haushalt auf der Gemeinde gratis abholen kann) und den freien Zugang zu den Glascontainern und die Abfuhr der Metallverpackungen.
Grundgebühr | |
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2 und mehr Personen | EUR 101,10 exkl. 10% Ust |
1 Person | EUR 94,40 excl. 10% Ust |
Zweitwohnsitz | EUR 75,60 excl. 10% Ust |
Almhütten | EUR 25,40 excl. 10% Ust |
Variable Gebühr
Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen.
Diese betragen pro Jahr:
a.) für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare - wie z.B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle):
Grundgebühr | |
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Kunststoffgefäß 120 l | EUR 183,30 excl. 10% USt |
Kunststoffgefäß 240 l | EUR 314,50 excl. 10% USt |
b.) für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, das ist jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, welcher nicht den vorherigen Kategorien zuzurechnen ist):
Grundgebühr | |
---|---|
Kunststoffgefäß 120 l | EUR 65,40 excl. 10% USt |
Kunststoffgefäß 240 l | EUR 122,40 excl. 10% USt |
Kunststoffgefäß 360 l | EUR 230,90 excl. 10% USt |
Kunststoffgefäß 1100 l | EUR 692,40 excl. 10% USt |
Im Bedarfsfall können (z.B. 60 l) Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet: € 4,20 excl. 10% USt
Hundeabgabe
HUNDEABGABEORDNUNG der Marktgemeinde TURNAU laut Gemeinderatsbeschluss vom 21. März 2014
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012 idF LGBl. 147/2013, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) wird folgende Hundeabgabenordnung erlassen:
Die neue Abgabenordnung ist mit 01. Jänner 2014 in Kraft getreten.
Bauabgabe
Der Einheitssatz beträgt gemäß § 15 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F. 8,72 Euro, pro verbauter Wohnfläche, wobei Kellerräumlichkeiten und Dachgeschosse zur Hälfte verrechnet werden.
Grundsteuer
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. der Grundsteuermessbeträge A
Für sonstige Grundstücke und Gebäude 500 v.H. der Grundsteuermessbeträge B
Abfuhrtermine
Alle Abfuhrtermine des laufenden Jahres entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Sperrmüll- und Sondermüllanlieferung
Das Altstoffsammelzentrum ist wie folgt geöffnet:
In den Monaten November bis März
jeden 1. Dienstag im Monat von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Von April bis Oktober
jeden 1. Dienstag im Monat von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sollte der 1. Dienstag ein Feiertag sein, so fällt die Anlieferung auf den darauffolgenden Dienstag des Monats.
Ämter, Behörden und wichtige Links
Ihre Amtshelfer | www.help.gv.at | ||
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Land Steiermark | 8010 Graz | +43 316 8770 | www.steiermark.at |
BH Bruck/Mürzzuschlag | 8600 Bruck/Mur, Dr.-Th.-Körner-Straße 34 | +43 3862 8990 | www.bh-bruck.steiermark.at |
FA Bruck/Mur, Leoben, Mürzzuschlag | 8600 Bruck/Mur, An der Postwiese 8 | +43 3842 4070 | www.bruckmur.at |
AK Bruck/Mur | 8600 Bruck/Mur, Schillerstraße 22 | +43 3862 54906 | www.akstmk.at |
AMS Bruck/Mur | 8600 Bruck/Mur, Grazer Straße 15 | +43 3862 515010 | www.ams.or.at |