Verwaltung

Wir sind gerne für Sie da!

Marktgemeinde Turnau
8625 Turnau 18
Tel: 03863-2111, Fax: 03863-2111-19

 

Bürgerservice, Tourismus und Postdienst: Montag und Donnerstag von 07.00 bis 12.00 Uhr bzw. von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 07.00 bis 12.00 Uhr.

 

Sprechstunden des Bürgermeisters:
Jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. jeden Mittwoch von 07.30 bis 09.30 Uhr.
Um telefonische Vereinbarung unter Tel.: 03863/2111-14 wird ersucht.

 

 

 

LAbg. Mag. Stefan Hofer

Volksbürgermeister

03863/2111-12

03863/2111-14 (Fr. Fladl)

0664/88 44 55 10
Opens window for sending emailstefan.hofer(at)turnau.at


Hanna Fladl

Assistenz des Bürgermeisters

Kommunikation

Termin- und Projektmanagement

Kultur und Veranstaltungen

03863/2111-14

Opens window for sending emailhanna.fladl@turnau.at


Peter Schelch, MBA

Amtsleitung

Bau, Infrastruktur und Technik

Sicherheit und Feuerwehr

Personal

03863/2111-24
Opens window for sending emailpeter.schelch(at)turnau.at


Roswitha Zeman

stv. Amtsleitung

Finanzverwaltung

Wirtschaft
03863/2111-13
Opens window for sending emailroswitha.zeman(at)turnau.at 


Dipl-Päd. Petra Schäffer

Standes- und Meldeamt

Soziales und Wohnungen

Wahlen

Datenschutz und Gleichbehandlung

03863/2111-15

Opens window for sending emailpetra.schaeffer(at)turnau.at


Andrea Schwölberger

Tourismus und Sport

Landwirtschaft und Jagd

Abgabenverwaltung

03863/2111-17
Opens window for sending emailandrea.schwoelberger(at)turnau.at


Karin Zinner

Schule und Jugend

Abfallwirtschaft

03863/2111
Opens window for sending emailkarin.zinner(at)turnau.at


Wirtschaftshof und Kläranlage

 

Roland Käferbäck (Vorarbeiter)

Robert Peyrl (Wassermeister)

 

 

Michael Dotter

Hubert Trois

 

 


Kindergarten Turnau

 

Martina Grubbauer / Kindergartenleitung

+43 3863 2322

www.kindergarten-turnau.com

 

Petra Thurner / Kindergartenpädagogin

Eva-Maria Stibor / Kindergartenpädagogin

 

Andrea Kabasser / Kinderbetreuerin

Irene Voitech / Kinderbetreuerin

Andreia Rotariu / Kinderbetreuerin


Tagesmutter

 

 

Nina Verhas



Reinigungspersonal

Annemarie Wagner
Monika Angerer

Anita Todtner

Von der Marktgemeinde Turnau werden folgende Förderungen gewährt

 

Subventionsformular

 

Eigenheimförderung

Eigenheimförderung (Wohnbauförderungsrichtlinien)

Biomasseheizungen

Förderungen von modernen Holzheizungen (Biomasseheizungen)

Auf Antrag werden die Biomasseheizungen pauschal einmalig wie folgt gefördert:

Hackschnitzel-/Pelletsheizungen mit EUR 290,69

Gebläsestückholzheizungen mit EUR 218,02

Die Förderung wird gewährt, wenn den geltenden Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entsprochen wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Solar & Photovoltaik

Förderungen für Studierende

Förderung für Studierende

Diese beträgt für Studierende Euro 50,-- jeweils für das aktuelle Semester im Studienjahr.

Fachhochschul-Studierende müssen einen aktuellen Studienerfolgsnachweis vorlegen, Studierende anderer Institutionen müssen den Bezug der Familienbeihilfe sowie einen Studienplan (50 Prozent Toleranz) nachweisen.

Schulstartgeld

Schulstartgeld

Das Schulstartgeld (Schülergutschein) in der Höhe von € 10,-- wird als freiwillige Leistung der Marktgemeinde Turnau für jedes schulpflichtige Kind zwischen dem ersten und neunten Schuljahr ausbezahlt. Diese Förderung soll den Erwerb von Schulunterrichtsmitteln unterstützen und wird in Form eines Gutscheins gewährt.

 

 

Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine

Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine

Seit kurzem ist ein Fördermodell für Vereine und Organisationen, die Jugendarbeit leisten, in Kraft. Je nach Anteil an Jugendlichen im Verein bzw. in der Organisation wird die Benutzung des Mehrzwecksaals finanziell seitens der Gemeinde unterstützt. Details zu dieser Förderung sind im Gemeindeamt verfügbar.

Sozialfonds des Bürgermeisters

Sozialfonds des Bürgermeisters

Bgm. Hofer spendet einen Teil seines Gehalts als Landtagsabgeordneter für den Kauf von Einkaufsgutscheinen. Diese können bei entsprechendem Bedarf schnell und unbürokratisch von der Turnauer Bevölkerung im Gemeindeamt abgeholt werden.

Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder

Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder

Als Ersatz für den ehemaligen Kindergartenbus gewährt die Marktgemeinde Turnau Tankgutscheine für Eltern aus den Ortsteilen Au, Seewiesen, Göriach, Stübming und Thal, die ihre Kinder mit dem Privat-PKW zum Kindergarten bringen und deren Hauptwohnsitz in Turnau ist. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Entfernung zum Kindergarten.

Taxigutscheine für Jugendliche

Taxigutscheine für Jugendliche

Für Jugendliche im Alter von 15 bis 26 Jahren (SchülerInnen, Studierende, Lehrlinge), die ihren Hauptwohnsitz in Turnau haben, sind im Marktgemeindeamt Taxigutscheine erhältlich. Nähere Infos im Bürgerbüro Turnau.

Taxigutscheine für Senioren

Taxigutscheine für Senioren

Seit 01. Juli 2017 stellt die Marktgemeinde Turnau Gutscheine für Taxifahrten den Turnauer Senioren als zusätzliche Förderung zur Verfügung. Diese Gutscheine können bei möglichen Einkaufsfahrten, Fahrten zum Arzt etc. eingelöst werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Turnau
  • Mindestpension mit Ausgleichszulage oder
  • vollendetes 65. Lebensjahr und Bezug der Mindestsicherung
  • Personen mit einem Behindertenpass des Sozialministeriums, ab 60 % Invalidität

Die Taxigutscheine können halbjährlich im Wert von EUR 25,- gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen im neuen Bürgerbüro im Erdgeschoß abgeholt werden.

Förderungen für Turnauer Landwirte

Förderungen für Turnauer Landwirte

Für die Besamung von Rindvieh gewährt die Marktgemeinde Turnau einen Zuschuss von € 22,-- je Besamung. Insgesamt stehen € 26.000,-- dafür zur Verfügung. 

Abgaben und Gebühren

Wassergebühren

Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in Quadratmetern mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach- und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn diese nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind. Der Einheitssatz beträgt € 4,50.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (exkl. USt) ab 01. Januar 2024 beschlossen:

 

Trinkwasser:

Gebühr je 1.000 l abgegebenes Trinkwasser     EUR 1,85 exkl. 10 % USt

 

Zählermiete:

Zähler bis 7 m³ Durchflussmenge                    EUR 15,40 exkl. 10 % USt

Zähler von 7 bis 20 m³ Durchflussmenge         EUR 26,60 exkl. 10 % USt.

Zähler ab 20 m³ Durchflussmenge                   EUR 37,10 exkl. 10 % USt.

Kanalabgaben

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2013  gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71, in der letzten Fassung  LGBl. Nr. 81/2005, für das gesamte Gemeindegebiet nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:

§ 3 Höhe des Einheitssatzes

1.) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages beträgt 7,2% der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.

2.) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von EUR 5,535.402,00 vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von EUR 700.500,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine Baukostensumme von EUR 4,834.902,00 und eine Gesamtlänge des öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.

Kanalbenützungsgebühr

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (exkl. USt) ab 01. Januar 2024 beschlossen:

Kanalsockelbetrag

Je Haushalt                                                              EUR 123,00 exkl. 10 % USt

Für öffentliche Gebäude                                            EUR 214,30 exkl. 10 % USt

Für Gaststätten o. Beherberg.                                   EUR 214,30 exkl. 10 % USt

Für Gaststätten m. Beherbergung bis 15 Betten          EUR 285,50 exkl. 10 % USt

Für Gaststätten m. Beherbergung ab 15 Betten          EUR 457,10 exkl. 10 % USt

Für Gewerbebetriebe                                                EUR 214,30 exkl. 10 % USt

Für Pflegeheime                                                       EUR 457,10 exkl. 10 % USt

 

 

Kanalverbrauchsgebühr:                                         EUR 2,63 je m³ Abwasser exkl. 

 

Dies sind Jahresbeträge und werden vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November) vorgeschrieben.

Müllgebühren

Laut  Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2011 wurde eine neue Abfuhrordnung der Marktgemeinde Turnau erlassen:

Grundgebühr (Sockelbetrag)

Als Grundlage der Berechnung wird grundsätzlich die Personenanzahl der Haushalte herangezogen. In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Erhaltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten eingerechnet.

Die Grundgebühr bzw. der Sockelbetrag beinhaltet die 4-wöchige Restmüllabfuhr, die 4-wöchige Abfuhr der Papiercontainer, (wobei jeder Haushalt einen 240er Behälter bekommen hat) die 4-wöchige Abfuhr der Metallverpackungen, die 6-wöchige Abfuhr der "Gelben Säcke" (welche jeder Haushalt auf der Gemeinde gratis abholen kann) und den freien Zugang zu den Glascontainern und die Abfuhr der Metallverpackungen.

Grundgebühr  
2 und mehr Personen EUR 101,10 exkl. 10% Ust
1 Person EUR 94,40 excl. 10% Ust
Zweitwohnsitz EUR 75,60 excl. 10% Ust
Almhütten EUR 25,40 excl. 10% Ust

Variable Gebühr

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen.

Diese betragen pro Jahr:

a.) für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare - wie z.B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle):

Grundgebühr  
Kunststoffgefäß 120 l EUR 183,30 excl. 10% USt
Kunststoffgefäß 240 l EUR 314,50 excl. 10% USt

b.)  für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, das ist jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, welcher nicht den vorherigen Kategorien zuzurechnen ist):

Grundgebühr  
Kunststoffgefäß 120 l EUR 65,40 excl. 10% USt
Kunststoffgefäß 240 l EUR 122,40 excl. 10% USt
Kunststoffgefäß 360 l EUR 230,90 excl. 10% USt
Kunststoffgefäß 1100 l EUR 692,40 excl. 10% USt

Im Bedarfsfall können (z.B. 60 l) Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet: € 4,20 excl. 10% USt

 

 

Hundeabgabe

HUNDEABGABEORDNUNG der Marktgemeinde TURNAU laut Gemeinderatsbeschluss vom 21. März 2014

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012 idF LGBl. 147/2013, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) wird folgende Hundeabgabenordnung erlassen:

Hundeabgabenordnung 2014

Die neue Abgabenordnung ist mit 01. Jänner 2014 in Kraft getreten.

Bauabgabe

Der Einheitssatz beträgt gemäß § 15 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F. 8,72 Euro, pro verbauter Wohnfläche, wobei Kellerräumlichkeiten und Dachgeschosse zur Hälfte verrechnet werden.

Grundsteuer

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. der Grundsteuermessbeträge A

Für sonstige Grundstücke und Gebäude 500 v.H. der Grundsteuermessbeträge B

Abfuhrtermine

Alle Abfuhrtermine des laufenden Jahres entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Sperrmüll- und Sondermüllanlieferung

Das Altstoffsammelzentrum ist wie folgt geöffnet:

 

In den Monaten November bis März
jeden 1. Dienstag im Monat von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Von April bis Oktober
jeden 1. Dienstag im Monat von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Sollte der 1. Dienstag ein Feiertag sein, so fällt die Anlieferung auf den darauffolgenden Dienstag des Monats.  


Ämter, Behörden und wichtige Links

Ihre Amtshelfer     www.help.gv.at
Land Steiermark 8010 Graz +43 316 8770 www.steiermark.at
BH Bruck/Mürzzuschlag 8600 Bruck/Mur, Dr.-Th.-Körner-Straße 34 +43 3862 8990 www.bh-bruck.steiermark.at
FA Bruck/Mur, Leoben, Mürzzuschlag 8600 Bruck/Mur, An der Postwiese 8 +43 3842 4070 www.bruckmur.at
AK Bruck/Mur 8600 Bruck/Mur, Schillerstraße 22 +43 3862 54906 www.akstmk.at
AMS Bruck/Mur 8600 Bruck/Mur, Grazer Straße 15 +43 3862 515010 www.ams.or.at