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Förderungen / Subventionen

Förderungen von modernen Holzheizungen (Biomasseheizungen)

Auf Antrag werden die Biomasseheizungen pauschal einmalig wie folgt gefördert:

 

  • Hackschnitzel-/Pelletsheizungen mit EUR 290,69

  • Gebläsestückholzheizungen mit EUR 218,02

Die Förderung wird gewährt, wenn den geltenden Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entsprochen wird. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Eigenheimförderung

Jeder Eigenheimerrichter bzw. Errichter von Wohnraum-Zubauten kann bei der Marktgemeinde Turnau um eine Bauförderung ansuchen.

 

  • Diese beträgt (abhängig von der Größe des Eigenheimes) bis zu EUR 1.100,-

  • Errichter von Eigentumswohnungen werden mit EUR 363,- gefördert.

 

Nähere Informationen bzw. entsprechende Anträge sind im Gemeindeamt erhältlich.​​​

Solaranlagen & Photovoltaik und Stromspeicher

​Die Investitionsförderung betrifft Bauvorhaben gemäß § 2 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 idgF. Das Antragsformular ist unabhängig von der Förderzusage bei der Baubehörde der Marktgemeinde Turnau einzureichen.

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