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Planen und Bauen

Beratung - Bauen in der Marktgemeinde Turnau

Was ist vor Baubeginn abzuklären – das Bauamt hilft

Es ist sinnvoll und kostensparend, dass vor einem geplanten Bauvorhaben der Kontakt mit der Gemeinde gesucht wird, dann können – im Zuge einer für den Bauwerber kostenfreien Vorbesprechung bzw. Bauberatung – Details und offene Fragen erörtert bzw. geklärt werden. Nicht vergessen – seit Februar 2020 gilt eine novellierte Rechtslage sowohl im Bau- als auch im Raumordnungsrecht in der Steiermark!

Für die Vorberatung sind wichtig - Klärung der Eigentumsverhältnisse

  • Darstellung des geplanten Bauwerks (Skizze, Pläne, Fotos von ähnlichen Bauwerken u ä.)

  • Situierung des geplanten Bauwerks am Grundstück

  • Bauplatzeignung (Raumordnung, Ver- und Entsorgung Wasser, Abwasser, elektrische Energie, Tragfähigkeit des Untergrundes, Gefährdung der Standsicherheit benachbarter Bauwerke, keine Gefährdungen des Bauwerks durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen udgl., geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt, Sickerfähigkeit des Bodens, zulässige Lärmemission uam.)

  • Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan erlassen worden? – Wenn ja - dann sind bereits Baukörper, Situierung des Bauwerks, Dachformen uam. vorgegeben.

  • Gibt es eine Bauverpflichtung innerhalb eines Zeitraumes?

  • Sind noch sonstige Dienstbarkeiten am Grundstück vorhanden?

Was macht die Gemeinde?

Sie überprüft im ersten Schritt ua. folgende Fragen.

  • Ist das Bauvorhaben „bewilligungspflichtig“, „bewilligungspflichtig in einem vereinfachten Verfahren“ (vormals „anzeigepflichtig) oder nur „meldepflichtig“ (vorm. „baubewilligungsfrei“)? zB. überdachte Abstellfläche, Nebengebäude, Einfriedung

  • Kann auf dieser Fläche gebaut werden? (Flächenwidmung, Zufahrt, Leitungen, Wasserrecht, sonstige Rechte?)

  • Werden die Abstände zum Nachbargrundstück gemäß Baugesetz eingehalten?

  • Werden Nachbarrechte berührt?

Wie geht es weiter?

Die vollständigen Einreichunterlagen werden von der Gemeinde bearbeitet und anschließend kann entweder eine Bauverhandlung anberaumt werden oder – im vereinfachten Verfahren – die gesetzlichen Nachbarn durch Unterschrift auf dem Bauplan ihre Zustimmung dokumentieren.

 

Werden alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, wird – ja nach Kategorie des Bauvorhabens - ein Baubewilligungsbescheid erlassen. Über eine etwaige Beschwerde gegen diesen Baubescheid erkennt – neu - das Steiermärkische Landesverwaltungsgericht.

 

​​Um telefonische Voranmeldung zur Bauberatung wird im Gemeindeamt Turnau ersucht.

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